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Fragen & Antworten
Stellen Sie einen Kostenvoranschlag aus?
Sollte Ihr gewünschter Auftrag nicht durch die fixen Angebots-Preise abgedeckt sein, erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenschätzung. Je genauer Ihre Beschreibung zu den gewünschten Arbeiten ist, desto exakter wird unser Kostenvoranschlag sein.
Die spätere Abrechnung erfolgt jedoch immer nach unserem tatsächlichen Abeitsaufwand. Sollte der vorher genannte Aufwand überschritten werden, fordern wir in jedem Fall vorher Ihr Einverständnis an.
Wie reserviere ich den Parkplatz vor meinem Haus?
Sie sollten sich bereits vor dem Umzug um eine vorübergehende Halteverbotszone bemühen. Gerne übernehmen wir das für Sie. In diesem Fall benötigen wir Ihren Auftrag hierzu 5 Tage vor Ihrem Umzug. Wenn Sie in der Innenstadt wohnen, benötigen wir die Bestellung 14 Tage im Voraus.
Haben Sie spezielle Umzugskartons?
Um sicherzustellen, dass alle Gegenstände heil in Ihrer neuen Wohnung ankommen, bieten wir extra angefertigte Umzugskartons für spezielle Güter:
Bücher und Akten können zum Beispiel in einer Spezialanfertigung transportiert werden. Diese sind kleiner aber stabiler als die normalen Umzugskartons. Extra Bücherkartons sind aus besonders dickem Material angefertigt und sie haben Einsätze, die das Verstauen von Akten erleichtern.
Eine Kleiderbox ist ein besonders großer Umzugskarton. Im Inneren ist eine Metallstange angebracht, an der Kleidung knitterfrei aufgehängt und in die neue Wohnung transportiert werden kann.
Für Gläser gibt es Umzugskartons, die in viele kleine Einzelfächer unterteilt sind. Damit schlagen die Gläser beim Transport nicht aneinander.
Wann bekomme ich die Umzugskartons?
Sie rufen bei uns im Büro an und vereinbaren einen kostenlosen Liefer- bzw. Abholtermin.
Was mache ich mit meinen vielen Büchern?
Wir erstellen Ihnen gerne vor Erteilung des Autrages ein spezielles Angebot für die Umzugskartons. Sie sollten die Kartons nicht bis oben hin voll packen.
Für welche Schäden haftet das Unternehmen?
Wir haften nur für selbst verursachte Schäden.
Wenn Sie beim Umzug mithelfen, haften wir nur für Schäden, die zu 100% von den Mitarbeitern unserer Firma verursacht wurden.
Bei einem Komplett-Umzug, bei dem Sie nicht mithelfen, haften wir für Schäden. Unsere Mitarbeiter packen die Umzugskartons selbst und demontieren die Möbel und transportieren sie. Wir sind in diesem Fall für kaputte Dinge in den Kartons und für Schäden an den Möbeln und auch im Treppenhaus oder Fahrstuhl haftbar.
Haftungsausschlüsse:
Unsere Mitarbeiter legen große Sorgfalt an den Tag, damit all Ihre Umzugsgüter unbehelligt in die neue Wohnung gelangen. Haftung für Schäden durch „unabwendbare Ereignisse“ sind jedoch ausgeschlossen. Darunter fallen: Schäden, die durch Naturgewalten entstehen (Sturm, sehr starke Regenfälle, Erdbeben, u.ä.) und Schäden durch Dritte, die auf Grund von Unfallflucht oder mangelndem Versicherungsschutz nicht haftbar gemacht werden können.
Kontaktieren Sie uns vor dem Umzug, wenn Sie besonders wertvolle oder empfindliche Güter (z.B. teure Erbstücke), Pflanzen oder Tiere transportieren lassen wollen – hier gibt es meist auch gesonderte Haftungsausschlüsse.
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